Urteil

Bundessozialgericht: Unfallversicherung im Homeoffice

Christian Koch | 13.12.2021

BSG, Urteil vom 08.12.2021 – AZ B 2 U 4/21 R

Ein Beschäftigter, der auf dem erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 08.12.2021 entschieden.

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