Weniger Firmenpleiten im April - "Insolvenzwelle unwahrscheinlich"
Die vollständige Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht zum 1. Mai nach der Aussetzung als Hilfe im Kampf gegen die Corona-Krise schürt vielerorts Ängste vor einer Insolvenzwelle bei den Unternehmen, doch hält das Institut dies für unbegründet. „Eine Welle von Unternehmensinsolvenzen mit massiven Jobverlusten aufgrund der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist unwahrscheinlich“, sagte Steffen Müller, der die Abteilung Strukturwandel und Produktivität und die dort angesiedelte Insolvenzforschung am IWH leitet.
Der Hauptgrund liege darin, dass die verlängerte Aussetzung in erster Linie nur Branchen betroffen habe, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt waren. Für alle anderen gelte die Antragspflicht bereits vollumfänglich seit 1. Januar. Zudem habe die Aussetzung nicht für Unternehmen gegolten, die auch mit staatlicher Hilfe insolvenzreif wären. Selbst wenn die Rückkehr zur Antragspflicht zu leicht erhöhten Insolvenzzahlen führen sollte, wären aufgrund der Branchenstruktur in erster Linie kleinere Unternehmen betroffen und die gesamtwirtschaftlichen Effekte sehr begrenzt.