Aufsicht

Schwere Mängel bei der Credit Suisse

Zürich | 19.10.2021 | Reuters

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat bei der Credit Suisse mit Blick auf die Affäre um die Beschattung von ehemaligen Spitzenmanagern schwere Verletzungen des Aufsichtsrechts festgestellt.

Die Behörde machte in ihrem am Dienstagabend veröffentlichten Abschlussbericht zu den Vorfällen des Jahres 2019 gravierende organisatorische Mängel und eine unangemessenen Unternehmenskultur bei Teilen der damaligen operativen Führung des zweitgrößten Schweizer Instituts aus. Zwei Personen seien gerügt worden, gegen drei weitere habe die Finma ein sogenanntes Enforcementverfahren eingeleitet. Geldbussen darf die Behörde nicht verhängen.

Vor zwei Jahren war publik geworden, dass die Bank ihren inzwischen beim Erzrivalen UBS arbeitenden Star-Manager Iqbal Khan und weitere Spitzenkräfte überwachen ließ. Als Folge des Skandals verließen Konzernchef Tidjane Thiam, Chief Operating Officer Pierre-Olivier Bouee und der Sicherheitschef die Bank. Der Ruf des Instituts und des gesamten Schweizer Finanzplatzes litt unter den vielen negativen Schlagzeilen.

Nach Abklärungen leitete die Finma vor einem Jahr ein Enforcementverfahren gegen die Bank ein. Mit diesem Instrument, das der Durchsetzung von Aufsichtsrecht dient, kann die Behörde von vorsorglichen Maßnahmen über Berufsverbote bis hin zu einem Bewilligungsentzug eine ganze Reihe von Sanktionen ergreifen. Der Finma-Untersuchung zufolge habe die Credit Suisse zwischen 2016 und 2019 sieben Observationen geplant und größtenteils auch durchgeführt. Beschattet wurden dabei zwei Konzernleitungsmitglieder in der Schweiz und weitere Mitarbeiter und Drittpersonen im Ausland.

Die Art und Weise der damaligen Beschattungen zeige erhebliche Mängel in der Corporate Governance der Bank auf, so die Behörde. Die Observationen seien geheim gehalten und teils verschleiert worden. In einem Fall sei eine Rechnung nachträglich abgeändert worden, um die Kosten zu kaschieren. Mehrere Mitglieder der Konzernleitung seien über Beschattungen im Bild gewesen. Öffentlich und gegenüber der Finma gemachte Aussagen der Bank hätten sich später als teilweise unvollständig oder gar unzutreffend erwiesen. „Im Ergebnis verfügte die Credit Suisse damit im betroffenen Sicherheitsbereich über keine angemessene Organisation im Sinne des Schweizer Bankengesetzes“, hieß es in der Mitteilung der Behörde. „Sie bot hier im maßgeblichen Zeitraum auch keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.“

Inzwischen habe die Bank im Bereich der Sicherheit die Entscheidungs- und Überwachungsprozesse klarer geregelt. Zusätzlich veranlasste die Finma die Bank aber nun, ein neues internes Berichtswesen aufzubauen, mit dem die Geschäftsleitung den Verwaltungsrat kontinuierlich über wichtige Governance-Themen informieren solle. Zudem müssten mögliche weitere Observationen vom Konzernchef und dem Verwaltungsratspräsidenten genehmigt werden.

Die Credit Suisse bedauerte in einer Stellungnahme, dass sie anfänglich nicht alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt habe. Die Bank bekräftigte, dass sie alle ungerechtfertigten Observationen verurteile. Überwachungen seien untersagt, sofern sie nicht aus zwingenden Gründen wie etwa einer Gefährdung der physischen Sicherheit von Mitarbeitern erforderlich seien.

Die Finma veröffentlichte ebenfalls am Dienstagabend das Ergebnis eines zweite Erforcement-Verfahrens gegen die Credit Suisse. So kam die Behörde zum Schluss, dass die Bank in Zusammenhang mit dem Skandal um Kredite an Mosambik schwer gegen Geldwäsche-Meldepflichten verstoßen habe. Doch damit ist die Bank noch nicht vom Haken. Die Finma hat sich die Bank auch wegen des Zusammenbruchs des US-Hedgefonds Archegos Capital und der Notabwicklung von vier gemeinsam mit der inzwischen insolventen Greensill betriebenen Fonds vorgeknöpft. Der seit dem Frühjahr amtierende Verwaltungsratspräsident Antonio Horta-Osorio will die Kultur des Konzerns verändern und das Risiko-Bewusstsein der Mitarbeiter schärfen.


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