Deutschen Aktuarvereinigung

Garantiezins auf Lebensversicherungen soll 2023 bei 0,25 Prozent bleiben

Frankfurt/Main | 29.11.2021 | Reuters

Der ab nächstem Jahr auf 0,25 Prozent sinkende Garantiezins auf Lebensversicherungen soll auch 2023 auf diesem Niveau liegen. „Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Coronapandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“, begründete der Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Herbert Schneidemann, am Montag die Empfehlung. Es sei noch zu früh, die langfristige Inflationsentwicklung und die möglichen geldpolitischen Schritte der Europäischen Zentralbank (EZB) vorherzusagen. Mit der Empfehlung für 2023 solle Planungssicherheit für die Altersvorsorge in äußerst unsicheren Zeiten geschaffen werden. Die DAV, der Verband der Versicherungsmathematiker, hat ein Vorschlagsrecht für den Zins.
Der Höchstrechnungszins liegt seit 2017 bei 0,9 Prozent, soll aber nun zum 1. Januar 2022 deutlich auf 0,25 Prozent sinken. Der Höchstrechnungszins begrenzt die Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantieren dürfen, den Garantiezins.

Die DAV rief zudem die kommende neue Bundesregierung dazu auf, die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte rasch neu zu definieren. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, erklärte Schneidemann. Aus seiner Sicht liegen sinnvolle Garantien deutlich unterhalb des Beitragserhalts.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) forderte eine zügige Reform der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Dies bleibe dringend notwendig, erklärte DGV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die neue Bundesregierung sollte die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie schnell angehen.“ Anderenfalls drohten auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten. „Diese werden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt.“ Die DAV-Empfehlung zum Höchstrechnungszins bezeichnete Asmussen angesichts der anhaltenden Tiefzinsen und der Unsicherheiten durch die Corona-Krise als folgerichtig.


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