Entscheidung

Bundesrat gibt grünes Licht für EC-Karten an Stromtankstellen

Hamburg | 17.09.2021 | Reuters

Fahrer von E-Autos müssen an der Stromtankstelle künftig auch mit EC- und Kreditkarten bezahlen können. Der Bundesrat stimmte am Freitag mehrheitlich der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung der Ladesäulenverordnung zu. Neue Stromtankstellen müssen demnach von Juli 2023 an mit Lesegeräten für Kredit- und Girokarten ausgestattet sein. Die Kreditwirtschaft hatte sich für ein solches System eingesetzt, das Nutzern von Elektroautos das Bezahlen mit gängigen Bankkarten ermöglichen soll. Der Verband der Automobilindustrie und die Energiewirtschaft hatten sich gegen das Vorhaben gestemmt und mit den Kosten für den Einbau von Lesegeräten argumentiert. Sie favorisieren, das Bezahlen über Smartphone-Apps oder Kundenkarten beizubehalten. Ein einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen gibt es bisher nicht.

Während die Kreditwirtschaft von einer klugen und zukunftsorientierten Entscheidung sprach, kritisierte der Verband der Automobilindustrie den Beschluss scharf: „Es ist enttäuschend, dass der Bundesrat heute leider nicht der Empfehlung der Ausschüsse gefolgt ist, sondern sich für Technologien ohne Zukunft entschieden hat“, erklärte VDA-Chefin Hildegard Müller. EC-Kartenterminals mit PIN-Pad seien kein Fortschritt, sondern bedeuteten einen Rückschritt, mit dem auch zusätzliche Kosten verbunden seien. Das Tempo beim Ausbau der Ladeinfrastruktur werde dadurch gehemmt.

Dagegen sieht die Deutsche Kreditwirtschaft in der Entscheidung eine wichtige Erleichterung. Nutzer von E-Autos wollten den Strom so bequem und einfach wie möglich mit der Karte bezahlen können wie heute die Spritrechnung an der Tankstelle. Der Blick richte sich nun auf die europäische Ebene. „Auch Europas Gesetzgeber müssen im Interesse der Verbraucher das Bezahlen mit Kredit- und Girokarten an den E-Ladesäulen möglich machen“, sagte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

Mit der Änderung soll aus Sicht der Bundesregierung erreicht werden, dass die Zahlungen einfacher und transparenter werden. Jedem Autofahrer soll auch spontanes Laden ermöglicht werden, selbst wenn er kein Smartphone oder eine Ladekarte zur Hand hat. Derzeit nutzen die meisten E-Autofahrer entweder Ladekarten von Strom- und Mobilitätsanbietern oder zahlen per App mit dem Smartphone.

In dem Streit geht es auch um die Kundenbindung. Die Kreditwirtschaft will nicht ins Hintertreffen geraten, wenn die E-Mobilität weiter boomt und mit ihr die Umsätze. Die Autobauer und mit ihnen Stromversorger wollen ihre Kunden binden und ihnen neben dem Bezahlen an der Stromzapfsäule weitere Dienste anbieten.


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