Leverage Ratio

Bafin verlängert Ausnahmeregelung für Verschuldungsquote von Banken

Frankfurt/Main | 22.06.2021 | dpa

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin kommt Banken angesichts der anhaltenden Corona-Krise länger entgegen. Bei der Berechnung ihrer Verschuldungsquote ist es den Instituten nun bis zum 31. März 2022 erlaubt, bestimmte Risikopositionen nicht zu berücksichtigen.

Mit der am Dienstag bekanntgegebenen Verlängerung der Ausnahmeregelung folgt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) für die von ihr direkt überwachten Institute einer Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom vergangenen Freitag. Die EZB beaufsichtigt die größten Banken und Bankengruppen im Euroraum.

Geldhäuser können somit auch in den kommenden Monaten bei der Berechnung der Verschuldungsquote («Leverage Ratio») bestimmte Vermögenswerte ausnehmen: Euro-Münzen und -Banknoten sowie Einlagen bei der Zentralbank.

Bei der «Leverage Ratio» werden die Geschäfte einer Bank unabhängig vom Risikogehalt pauschal ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt. Das Entgegenkommen der Aufseher ermöglicht den Banken eine höhere Quote. Die Geldhäuser haben so mehr Spielräume, Finanzreserven für neue Geschäfte einzusetzen.


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