"Verbraucherschutzrelevanter Missstand"

BaFin greift bei Prämiensparverträgen durch - Info-Pflicht für Banken

Frankfurt/Main | 21.06.2021 | Reuters

Die Finanzaufsicht BaFin greift im Streit um Prämiensparverträge der Banken durch. Die Institute wurden am Montag von der Bonner Behörde dazu verpflichtet, ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Solche Klauseln haben nach Ansicht der BaFin zahlreiche Institute in Verträgen verwendet und den betroffenen Sparern damit zu wenig Zinsen gezahlt. Nun müssen die Geldhäuser ihren Kunden erklären, ob dies der Fall war, so die Aufsicht. Wenn ja, seien die Banken dazu verpflichtet, ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten.
„Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren“, erklärte BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Damit betreibe die Bafin effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben.

Beim Prämiensparen erhalten Kunden zusätzlich zum Zins eine Prämie, die in der Regel mit der Vertragslaufzeit steigt. Wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen sind diese Verträge für Banken und Sparkassen teuer. Viele versuchen daher, sie anzupassen oder zu kündigen. Ältere Verträge enthalten oft Zinsanpassungsklauseln, mit denen Banken die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern können. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) jedoch seit 2004 unwirksam.

Die am Montag veröffentlichte Verfügung war schon als Entwurf bekannt. Sie hatte im Vorfeld unter den Instituten für Kritik und unter Verbraucherschützern für Beifall gesorgt.


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