Bilanz

Apobank erwartet trotz Corona-Krise auch 2021 stabiles Ergebnis

Frankfurt/Main | 15.04.2021 | Reuters

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat ihren Gewinn im Corona-Jahr 2020 stabil gehalten und peilt dies auch für 2021 an. Aufgrund ihres besonderen Geschäftsmodells sehe die Apobank aktuell keine wesentlichen Belastungen infolge der Pandemie, teilte die Genossenschaftsbank am Donnerstag mit. Zwar seien potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen aktuell schwer einschätzbar. Dennoch gehe das Institut davon aus, auch 2021 einen stabilen Jahresüberschuss zu erwirtschaften. Im vergangenen Jahr konnte das in Düsseldorf ansässige Geldhaus den Überschuss nach Steuern um 1,9 Prozent auf 65,3 Millionen Euro steigern. Neben Corona prägte auch der zunächst holprige Wechsel auf ein neues IT-System das Jahr.
„Vor dem Hintergrund dieser außergewöhnlichen Umstände haben wir operativ ein ordentliches Ergebnis erzielt“, erklärte Vorstandschef Ulrich Sommer. Dank eines florierenden Wertpapiergeschäfts konnte die Apobank ihren Provisionsüberschuss um gut fünf Prozent auf 184,3 Millionen Euro steigern. Der Zinsüberschuss erhöhte sich um 8,6 Prozent auf 750,4 Millionen Euro. Die Risikovorsorge für das operative Geschäft konnte um knapp acht Prozent auf 40,1 Millionen Euro heruntergefahren werden. Bisher sei im Zusammenhang mit der Pandemie kein erhöhter Vorsorgebedarf zu erkennen, erklärte die auf Kundschaft in den Heilberufen spezialisierte Bank.

Angesichts der soliden Entwicklung sehe sich das Geldhaus in der Lage, seine Mitglieder angemessen am Erfolg zu beteiligen. Deshalb solle die bereits beschlossene Dividende von zwei Prozent für das Jahr 2019 ausgezahlt werden, so die Apobank. Das ist halb so viel wie in den Vorjahren. Für das Jahr 2020 sollen es wieder vier Prozent sein, wie das Geldhaus weiter mitteilte. Allerdings werde es eine zeitlich verzögerte Auszahlung geben, für die vom Jahresüberschuss 2020 rund 49 Millionen Euro auf neue Rechung vorgetragen würden. Hintergrund ist die Forderung der EZB-Bankenaufsicht, angesichts drohender Belastungen durch die Pandemie Ausschüttungen für 2019 und 2020 bis zum 30. September 2021 zu unterlassen oder zu begrenzen.


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