Vertrags- und Kreditmoratorium

Leistungsverweigerungsrecht und Stundungseinrede

Titelthema | 04.05.2020 | Rainer Siedler

Das am 1. April 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie (CorInsAG) regelt – neben verschiedenen Themen aus anderen Rechtsgebieten – im Zivilrecht auch ein Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und für Kleinstunternehmen bei Dauerschuldverhältnissen sowie eine gesetzliche Stundungswirkung bei Verbraucherdarlehensverträgen. Der BVR hat hierüber in einem ausführlichen Rundschreiben am 30. März 2020 mit zahlreichen Umsetzungsüberlegungen informiert.

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