BAIT

Anforderungen kurzfristig umsetzen

Wissen und Perspektive | 01.11.2021 | Berit Schimm

Die Aufsicht hat Mitte August 2021 die BAIT-Novelle veröffentlicht. Damit setzt sie zum einen die EBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken national um. Zum anderen integriert sie Erkenntnisse aus der Aufsichtspraxis. In Bezug auf viele der neuen und geänderten Anforderungen starten die Genossenschaftsbanken nicht bei null, da diese schon vor der BAIT-Novelle für ein gutes Informationssicherheitsniveau und die Reduzierung von Informationsrisiken wichtig waren.

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