Nutzern des DG Medienportal-Moduls „VR Bankrecht“ sowie der Notes-Datenbank „VR Bankrecht“ steht ab sofort der
Vordruck 212 530 mit Fassungsdatum 3.20 im
Werk „Formular-Handbuch“
zur Verfügung.
Die Anpassung des Vordrucks 212 530 mit Fassungsdatum 3.20 wurde kurzfristig erforderlich, um mit Kunden, unter Berücksichtigung der Regelungen zur COVID-19-Pandemie, die Stundung von Darlehensforderungen vereinbaren zu können. Gestundet werden können Ansprüche der Bank auf Rückzahlung der gesamten Rate sowie auf Zins- oder Tilgungsleistungen.
In der voraussichtlich im Juni 2020 erscheinenden Version des Formulars mit Fassungsdatum 4.20 werden darüber hinaus weitere Änderungen an dem Vordruck vorgenommen, u. a. hinsichtlich der Sollzinsbindung und des effektiven Jahreszinses. Zudem kann künftig eine Sondertilgungsoption und eine Tilgungssatzänderungsoption mit dem Kunden vereinbart werden.
Alle Detailinformationen zum Vordruck 212 530 können – wie gewohnt – im Werk „Formular-Handbuch“ der Kommentierung (Einzelerläuterung) entnommen werden.
Zum Vordruck im DG Medienportal-Modul „VR Bankrecht“ (für eingeloggte Nutzer).
Anmerkung: Diese Informationen gelten auch für den Inhalt der Notes-Datenbank „VR Bankrecht“.