BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 – KVR 69/19

Bundesgerichtshof bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook

Christian Koch | 29.06.2020

Vorinstanz: OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26. August 2019 – VI-Kart 1/19 (V), WRP 2019, 1333

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Verbot des Bundeskartellamts durchgesetzt werden darf, das Facebook untersagt, Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden.

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