BGH, II ZB 7/21 – Beschluss vom 15.10.2021

BGH: Verschmelzungsbeschlüsse können in einer virtuellen General-/Vertreterversammlung gefasst werden

Jan Holthaus | 22.11.2021

Der BGH hat in oben genannten Beschluss entschieden, dass auch der Verschmelzungsbeschluss einer Genossenschaft in einer virtuellen Versammlung gefasst werden kann. Das Versammlungserfordernis des Umwandlungsgesetzes (§ 13 Abs. 1 S. 2 UmwG) steht dem nicht entgegen.

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